Allgemeine Vertragsbedingungen Hundezentrum Ortenau GbR

– nachfolgend HZO genannt –

§ 1 Leistungen

Die Leistungen des HZO (2.8 Hundeschule, Anmietung der Hallentrainingsplätze, Seminare, Workshops, Kurse;
Anmietung der Seminarräume, Hundefriseur, Einzelstunden usw.) werden als mehrwertsteuerpflichtige entgeltliche Dienstleistungen angeboten.

§ 2 Hallenbuchungs- und Online-Zahlungssystem

Buchungen der Hallen sind über unser Online-Buchungssystem zu buchen und zu bezahlen. Kurse werden per SEPA-Abbuchung beglichen, Seminare/Workshops per Überweisung oder per SEPA-Abbuchung durch das HZO.

Bei Kursbuchungen ist mit der Anmeldung die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Der Betrag wird bei festen Kursen per Lastschrift jeweils zum 1. eines jeden Monats von dem angegebenen Konto bzw. gleich bei der Anmeldung bzw. bei einer Buchung innerhalb des Buchungsmonats durch das HZO eingezogen mit Einwilligung der Datenschutzerklärung.

§ 3 Schutzimpfungen und Krankheiten

Jeder Besucher und Nutzer der Hallen, jeder Kurs- oder Seminar-/Workshopteilnehmer – nachfolgend “Teilnehmer” genannt – erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz (Parvovirose, Staupe, Leptospirose, Hepatitis, Tollwut) verfügt.

Kranken Hunden mit oder ohne Ansteckungsgefahr ist der Aufenthalt auf dem gesamten Geländer des HZO untersagt.

Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen altersgemäßen) Impfschutz verfügen. Ein gültiger Impfpass ist vorzulegen.
Für Krankheiten und/oder Verletzungen der Hunde übernimmt das HZO keine Haftung.

§ 4 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

1.
Mit der Einreichung eines ausgefüllten Anmeldeformulars zu einem Kurs/Workshop/Seminar oder Einzelstunden des HZO, gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die Teilnahme am Unterricht ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das HZO zustande. 
Die Annahme erfolgt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung und ist abhängig

  • vom Eingang der Lastschrift bzw. Barzahlung
  • 
dem Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren/
 Workshops/Kursen.

Andernfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bei Überschreitung der festgelegten Teilnehmerzahl ist kein Anspruch auf die Teilnahme gegeben. Die Teilnahme erfolgt dann im nächstmöglichen Seminar/Workshop/Kurs. Der Termin der nächstmöglichen Teilnahme wird im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt.

2.
Die Verträge sind nach Absprache mit den Trainern auf Hunde, aber nicht auf Hundeführer übertragbar. Innerhalb der eingeteilten Seminare/Workshops/Kurse können die Hunde nicht gewechselt werden.

3.
Hallenbuchungen: Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

§ 5 Rücktritt

Unterricht/festes Gruppentraining:

Der Teilnehmer kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen; die SEPA-Abbuchung erfolgt jeweils am 1. des Monats unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Ist eine Teilnahme am Unterricht aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit eines Hundes oder Halters, Urlaub etc.) nicht möglich, besteht kein Recht auf Rückerstattung.

Seminare/Workshops/Kurse/Einzelstunde:

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich per Post oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim HZO.

Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn werden folgende Stornokosten fällig:

  • bis 2 Wochen vor Beginn – 20% des Teilnahmebetrages
  • bis 1 Woche vor Beginn – 50% des Teilnahmebetrages
  • ab einer Woche vor Beginn – 100% des Teilnahmebetrages
  • nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 6 Kündigung der Teilnahme am Unterricht

Die Kündigung der Teilnahme am Gruppenunterricht hat schriftlich per Post oder per E-Mail zu erfolgen und ist an Fristen gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
Wird der Gruppenunterricht nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft um den gleichen Zeitraum, den bei Vertragsabschluss festgelegten Monate. Sie erlischt automatisch mit dem Tod des Hundeführers. Beim Ableben des Hundes liegt es in der Entscheidung des Hundeführers, den Vertrag zu kündigen oder in Absprache mit dem HZO weiterzuführen.

§ 7 Rücktritt durch das HZO

Das HZO kann ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig (Hausordnung)verhält,
  • wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer
gefährdet werden,
  • wenn der Hund den Versicherungsschutz verloren hat,
  • wenn der Hund den Impfschutz verloren hat,
  • wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
  • wenn der Teilnehmer bei der Ausbildung und/oder im Umgang mit
dem Hund gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

§ 8 Haftung

Jeder Teilnehmer haftet für den durch sich, einen von ihm beauftragten Dritten oder durch seinen Hund entstandenen/verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Übungen, Nutzung der Geräte und/oder durch teilnehmende Hunde entstehen, selbst. Eine Teilnahme an Übungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Für den Hund muss eine gültige Tier-Haftpflichtversicherung bestehen und bei Vertragsabschluss vorgelegt werden. Wurde diese Haftpflichtversicherung, unabhängig davon ob vom Versicherungsnehmer oder von der Versicherungsgesellschaft gekündigt, ist der Teilnehmer verpflichtet, dies umgehend dem HZO mitzuteilen. Des Weiteren verpflichtet sich der Teilnehmer, dem HZO umgehend die neue Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen.

Das HZO haftet nicht für Schäden, die durch den Teilnehmer, durch Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden. Des Weiteren wird keine Haftung für fremdes Eigentum seitens des HZO übernommen.

Eine Privilegierung der Hundehalterhaftung gem. §833S.1BCB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Hundehalter haftet vollumfänglich auf der gesamten Anlage des HZO.

§ 9 Hausordnung

Für die Nutzung der Hallen des HZO durch Hundehalter und etwaige Begleitpersonen gilt die Hausordnung, die zwingend zu beachten ist und die auf der Internetseite des HZO zum Download, Link einsetzen, bereitsteht.
Ebenso ist die Hausordnung gut sichtbar an der Haupteingangstüre zu den Hallen, im Flur zu den Eingängen der Hallen sowie im Wartezimmer des Hundefriseursalons, Seminarraum und Gewerberaum ausgehängt.

§ 10 Gefahrenvermeidung

Rauchen ist im Gelände und in den Hallen untersagt. Es dürfen keine anderen Tiere/Haustiere, außer Hunde, in das HZO mitgeführt werden.

§ 11 Videoüberwachung

Zur Sicherheit aller Nutzer, Besucher und Gäste werden die Räumlichkeiten des HZO per Video überwacht. Mit der Buchung akzeptiert der Nutzer/Teilnehmer die Videoüberwachung und verpflichtet sich, etwaige Begleiter über die Videoüberwachung zu informieren und deren Einverständnis einzuholen.

§ 12 Begleitpersonen

Begleitpersonen sind vom Nutzer/Teilnehmer/Vertragspartner vor der jeweiligen Teilnahme ausdrücklich über die Haftungsregeln sowie die AGBs und die Hausordnung des HZO aufzuklären. Für jegliche Schäden, die eine Begleitperson dadurch verursacht, dass sie Anweisungen vom Nutzer/Teilnehmer/Vertragspartner des HZO oder einem anderen Veranstalter missachtet oder die Bestimmungen der AGBs verletzt, haftet primär der Nutzer/Teilnehmer/Vertragspartner gesamtschuldnerisch mit der Begleitperson. Der Nutzer/Teilnehmer/Vertragspartner hat das HZO auf dessen berechtigtes Verlangen hin, den/die vollständigen Namen(n) und Adressen(n) von etwaigen Begleitpersonen mitzuteilen.
Generell haften Eltern vollumfänglich für ihre Kinder.

§ 13 Betriebsferien und Ausfälle im HZO

Bei Ausfall eines Trainers kann vom HZO eine Vertretung zwecks Durchführung der angebotenen Kurse gestellt werden. Alternativ können auch Ersatztermine benannt werden oder Trainingspläne für die jeweiligen Kurse durch den zuständigen Trainer erstellt werden, die bei Abwesenheit des Trainers von den jeweiligen Gruppen erarbeitet werden.

§ 14 Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild

Wir weisen darauf hin, dass wir in unserem Hundezentrum Ortenau keine Texte, Fotos, Videos oder Musikdateien von unseren Kunden und/oder deren Begleitung aufnehmen oder anfertigen ohne ihre Zustimmung und in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter u.a.) hochladen bzw. dort verbreiten. Ihre Persönlichkeitsrechte werden von uns respektiert, ebenso selbstverständlich Ihr Recht am eigenen Bild.

Wir übernehmen keine Haftung, wenn Dritte auf unserer Anlage derart verfahren, da wir dies nicht ausschließen können. In solch einem Fall haftet der Dritte Ihnen gegenüber, wenn er gegen Ihr Persönlichkeitsrecht und/oder Ihrem Recht am eigenen Bild verstößt.

§ 15 Nebenabreden

Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der schriftlichen Aufnahme in das Anmeldeformular und müssen vom HZO schriftlich bestätigt werden.

§ 16 Haftungsausschluss

Das HZO übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers/Teilnehmers und/oder etwaigen Begleitpersonen oder für andere Schäden des Nutzers/Teilnehmers und/oder etwaigen Begleitpersonen.
Hiervon ausgenommen ist die Haftung des HZO für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des HZO kausal zurückzuführen sind.
Die Nutzung der Räumlichkeiten/Hallen des HZO erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer/Teilnehmer verpflichtet sich, für die Dauer der Inanspruchnahme der Leistungen des HZO eine Haftpflichtversicherung für sich und seinen Hund zu unterhalten.

§ 17 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGBs als solche wirksam.
Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.