Allgemeine Vertragsbindungen Hundezentrum Ortenau GbR

– nachfolgend HZO genannt –

§ 1 Leistungen
Die Leistungen des HZO (2.8. Hundeschule, Anmietung der Hallentrainingsplätze, Seminare, Workshops, Kurse.
Anmietung der Seminarräume, Hundefriseur, Einzelstunden usw) werden als mehrwertsteuerpflichtige entgeltliche
Dienstleistungen angeboten.

§ 2 Hallenbuchungs- u. Online-Zahlungssystem
Buchungen der Hallen sind über unser Online-Buchungssystem zu buchen und bezahlen. Kurse werden per SEPA-Abbuchung beglichen, Seminare/Workshops per Überweisung oder per SEPA-Abbuchung durch das HZO. Bei
Kursbuchungen ist mit der Anmeldung die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Der Betrag wird per Lastschrift von dem
angegebenen Konto jeweils zum 1. bei festen Kursen eines jeden Monats bzw. gleich bei Anmeldung/Buchung innerhalb
der Anmeldung/Buchungsmonat durch das HZO eingezogen mit Einwilligung der Datenschutzerklärung.

§3 Schutzimpfungen und Krankheiten
Jeder Besucher und Benutzer/Teilnehmer der Hallen bzw. Kurs- oder Seminar/Workshopteilnehmer nachfolgend
,,Teilnehmer” genannt – erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz (Parvovirose, Staupe, Leptospirose. Hepatitis. Tollwut) vertilgt. Somit kranken Hunden mit oder ohne Ansteckungsgefahr der Aufenthalt auf dem gesamten Gelände des HZO untersagt.
Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen, altersgemäßen) Impfschutz verfügen. Es werden
nur Hunde mit gültigem [mpfpass zugelassen. Für Krankheiten und/oder Verletzungen der Hunde übernimmt das HZO
keine Haftung.

§ 4 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
4.1 Mit der Einreichung eines ausgefullten Anmeldeformulars zu einem Kurs/Workshop/Seminar oder zu Einzelstunden
der HZO, gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die Teilnahme am Unterricht ab.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das HZO zustande. Die Annahme erfolgt innerhalb eines Monats nach
Eingang der Anmeldung und ist abhangig a) vom Eingang der Lastschrift bzw. Barzahlung b) dem Erreichen einer
MindestteilnehmerzahI bei Seminaren/Workshops/Kurse. Anderenfalls besteht keinen Anspruch auf Teilnahme, Bei
Überschreitung der festgelegten Teilnehmerzahl ist keinen Anspruch für die Aufnahme gegeben. Die Aufnahme erfolgt
dann im nächstmöglichen Seminar/Workshop/Kurs. Der Termin der nächstmöglichen Teilnahme wird im beiderseitigen
Einvernehmen festgelegt.
4.2 Die Verträge sind nach Absprache mit den Trainern auf Hunde, jedoch nicht auf Hundeführer übertragbar. lnnerhalb
der eingeteilten Seminare/Workshops/Kurse können die Hunde nicht gewechselt werden.
4.3 Hallenbuchung: Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

§ 5 Rücktritt
Unterricht feste Gruppentraining: Der Teilnehmer kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende
kündigen; die SEPA-Abbuchung erfolgt jeweils am 1. des Monats unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. lst eine
Teilnahme am Unterricht aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit eines Hundes oder Halter, Urlaub etc.) nicht
möglich, besteht keinen Recht auf Rückerstattung.
Seminare/Workshops/Kurse/Einzelstunde: Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung zurücktreten.
Der Rücktritt hat schriftlich, per Post oder digital per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die
Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der HZO.
Bei einem Rücktrift vor Veranstaltungsbeginn werden folgenden Stornokosten fällig: – bis 2 Wochen vor Beginn – 20 %
des Teilnahmebetrages – bis 1 Woche vor Beginn – 50 % des Teilnahmebetrages – bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn – 100 % des Teilnahmebetrages – nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 6 Kündigung des Unterrichts der Hundeschule
6.1 Die Kündigung der Teilnahme am Unterricht in den festen Gruppen hat schriftlich, per Post oder digital per E-Mail
zu erfolgen und ist an Fristen gebunden. Die Kündigungsfiist beträgt vier Wochen zum Monatsende.
6.2 Wird der Gruppenunterricht nicht fristgerecht gekündigt. verlängert sich die Mitgliedschaft, um den gleichen Zeitraum
der bei Vertragsabschluss festgelegten Monate. Sie erlischt automatisch mit dem Tod des Hundeführers. Bei Ableben des Hundes liegt es in der Entscheidung des Hundeführers, den Vertrag zu kündigen oder in Absprache mit der HZO
weiterzuführen.

§ 7 Rücktritt durch das HZO
7.1 Das HZO kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig
(Hausordnung) verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
7.2 Wenn der Hund den Versicherungsschutz verloren hat.
7.3 Wenn der Hund den lmpfschutz verloren hat.
7.4 Wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
7.5 Wenn der Teilnehmer bei der Ausbildung und / oder im Umgang mit dem Hund gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

§ 8 Haftung
Jeder Teilnehmer haftet für den durch sich, einen von ihm beauftragten Dritten oder seinen Hund entstandenen/verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden selbst, die durch Übungen, Nutzung der Geräte
und/oder durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Teilnahme an Übungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Für den
Hund besteht eine gültige Tier-Haftpflichtversicherung. Wurde die Haftpflichtversicherung unabhängig davon ob vom
Versicherungsnehmer oder der Versicherungsgesellschaft ausgehend gekündigt, ist Pflicht dies das HZO sofort
mitzuteilen.Weiterhin verpflichtet sich der Teilnehmer, das HZO unverzüglich den neuen Versicherer sowie die Versicherungsnummermitzuteilen.
Die HZO haftet nicht für Schäden. die durch den Teilnehmer, durch Drifte und/oder deren Hunde
herbeigefuhrt werden. Des Weiteren wird keine Haftung für fremdes Eigentum seitens des HZO übernommen.
Eine Privilegierung der Hundehalterhaftung gem. § 833 S.l BCB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Hundehalter haftet vollumfänglich auf unsere gesamte Anlage.

§ 9 Hausordnung
Für die Benutzung der Hallen des Hundezentrums Onenau nachfolgend HZO genannt durch die Hundehalter und
etwaige Begleitpersonen gilt die Hausordnung, die zwingend zu beachten ist und die auf der Webseite des Hundezentrum Ortenau zum Download bereitstehl ==> hier wird der Link eingesetzt
Unsere Hausordnung hängt sichtlich im Hallen-Außeneingangsbereich an der Haupteingangstür, im Flur-lnneneingangsbereich zu den Hallen sowie im Wartezimmer-Hundefriseürsalons, Seminarraum und Gewerberaum-Anmietung.

§ l0 Gefahrenvermeidung
Rauchen ist im Celände und den Hallen untersagt. Außer Hunden dürfen keine anderen Tiere/Haustiere in das
Hundezentrum Ortenau mitgeführt werden.

§ I I Videoüberwachung
Zur Sicherheit aller Kunden, Besucher, Gäste werden die Räumlichkeiten des HZO per Video überwacht. Mit der
Buchung akzeptiert der Kunde/Teilnehmer die Videoüberwachung und verpflichtet sich, etwaige Begleiter über die
Videoüberwachung zu informieren und deren Einverständnis einzuholen.

§ l2 Begleitpersonen
Begleitpersonen sind vom Kunden/Teilnehmer/Vertragspartner vor der jeweiligen Teilnahmen ausdrücklich über die
Haftungsregeln sowie die AGB, Hausordnung des HZO aufzuklären. Für jegliche Schäden, die eine Begleitperson dadurch verursacht dass Sie Anweisungen vom Kunden/Teilnehmer/Vertragspartner des HZO oder einem anderen Veranstalter missachtet oder die Bestimmungen der AGB verletzt. haftet primär der Kunde/Teilnehmer/Vertragspartner gesamt schuldnerisch mit der Begleitperson. Der Kunde/Teilnehmer/Vertragspanner hat das HZO auf deren berechtigtes Verlangen hin, den/die vollständigen Name(n) und Adresse(n) von etwaigen Begleitpersonen mitzuteilen.
Generell haften Eltem vollumfünglich für lhre Kinder.

§ I3 Betriebsferien / und Ausfülle im HZO.
13. I. Bei Ausfall eines Trainers kann vom HZO eine Vertretung zwecks Durchführung der angebotenen Kurse geslellt
werden. Alternativ können auch Ersatztermine benannt werden oder Trainingspläne für die jeweiligen Kurse durch den
zuständigen Trainer erstellt werden, die bei Abwesenheit des Trainers von den jeweiligen Gruppen erarbeitet werden.

§ l4 Nebenabreden
Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der schriftlichen Aufnahme in das Anmeldeformular und müssen vom HZO
schriftlich gegen bestätigt werden.

§ l5 Haftungsausschluss
Das HZO übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
Kunden/Teilnehmer und / oder etwaiger Begleitpersonen oder für andere Schäden des Kunden./Teilnehmer und / oder’
etwaiger Begleitpersonen. Ausgenomnren hiervon ist die Haftung des HZO für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des HZO kausal zurückzuführen sind.
Die Nutzung der Räumlichkeiten Hallen des HZO erfolgt aufeigene Gefahr. Jeder Kunde verpflichtet sich, für die Dauer
der Inanspruchnahme der Leistungen des HZO eine Hatlpflichtversicherung für sich und seinen Hund zu unterhalten.

§ 16 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser
AGB als solche wirksam. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist,
richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ l7 Salvatorische Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.