Hausordnung des Hundezentrum Ortenau

– nachfolgend HZO genannt –

Diese Hausordnung gilt sowohl für alle Gäste, als auch Benutzer der Trainingshallen und allgemeinen Räumlichkeiten. Wir hoffen, dadurch für jeden einen angenehmen Aufenthalt im Hundezentrum Ortenau zu ermöglichen.

l. Benutzung der Räumlichkeiten / Hallen

la. Alle Räumlichkeiten sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jeder Benutzer/Teilnehmer haftet gegenüber des HZO für die von ihm verursachten Schäden. Beschädigungen sowieVerunreinigung der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstzinde. sofern es sich nicht um normalenVerschleiß oder Materialfehler handelt.Schäden, Beschädigungen sowie Verunreinigungen sind unverzüglich den lnhabern Kristin Kempf
oder José Martin zu melden.

lb. Geräte und Einrichtungen der Hallen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß genutzt und schonend behandelt werden. Geräte und Einrichtungen der Hallen dürfen nur ihrer Bestimmungen entsprechend sachgemäß verwendet werden.

I c. Das Anbringen von Werbung, Plakaten. die Auslage von Prospekten sowie Flyern etc. bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Inhaber des HZO.

ld. Getränke in Glasflaschen, offene Behälter sowie zum Verzehr mitgebrachte Lebensmittel jeglicher Art dürfen nicht mit in den Hallenbereich genommen werden – dies gilt auch für Kinder.

1f. Das Betreten der Hallen erfolgt aufeigene Geflahr. Minderjährigen ist das Betreten der Hallen nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiter/Trainer oder Inhaber des HZO gestattet. Dieser hat als Erster die Hallen zu betreten und als darf sie erst als Letzter wieder verlassen. Eltern haften vollumflänglich für ihre Kinder.

lg. Die Hallen bzw Trainingsfelder dürfen nur mit sauberem für Kunstrasen geeignetem Schuhwerk betreten werden (keine Stollenschuhe).

2. Mitführen von Hunden

2.a. Hunde dürfen sich nur mit dem Hundeführer auf dem Platz bzw. Hallen aufhalten. Die Hunde sind im gesamten Innen- als Außenbereich des HZO sowie auf allen öffentlichen Straßen im Bereich des HZO an der Leine zu führen.

2b. Das Markieren durch Hunde ist strengstens zu unterbinden und wird mit einer Reinigungsgebühr von 10,00 € geahndet. Sollte sich ein Hund in der Halle ,,Iösen” kann das HZO eine Reinigungsgebühr bzw. Pauschale von bis 20,00 € verlangen.
Hinterlassenschaften der Hunde sind zu entfernen und die Stellen gründlich zu reinigen.
ReinigungsmitteI stehen in den Hallen zur Verfügung.
Um Verunreinigung des Kunstrasens in den Hallen zu vermeiden, müssen läufige Hündinnen einen Schutz tragen.
Hinterlassenschaften der Hunde im Außenbereich und an öffentlichen Gehwegen/Straßen sind unverzüglich zu entfernen. Die Mitführung von eigenen Kotbeuteln setzen wir voraus.
Jeder Besucher und Benutzer der flallen hat den Anu,eisungen des Personals Folge zu leisten.
2c. Tierschutzrelevantes Verhaltens wird sofort geahndet und die betroffene Person wird sofort von allen Aktivitäten des HZO ausgeschlossen. Jeder Benutzer/Teilnehmer sowie Besucher ist angehalten, eine durch bellende Hunde verursachte, übermäßige Lärmbelästigung zu vermeiden. Es dürfen keine Hunde unkontrolliert in Fahrzeugen verbleiben (ganzjährig). In den Hallen gibt es ausreichende Stellmöglichkeiten für eine Stoffbox.

3. Sonstiges

3.a In den Hallen und Räumlichkeiten des HZO ist das Rauchen generell ausdrücklich untersagt. Jeder Benutzer/Teilnehmer ist angewiesen sich an die gebuchte Trainingsdauer zu halten und nach Ablaufdieser Zeit die Trainingshalle sowie Wartebereich zügig, aufgeräumt und sauber zu verlassen.
Jeder hat die Pflicht auch den Außenbereich des HZO sauber zu halten – Abfälle, Papier,
Zigarettenkippen usw. sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.

3b. Das HZO übemimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände. Fundsachen sind im Sekretariat oder bei Geschäftsftihrung des HZO abzugeben. Bei unsportlichem Benehmen oder Tätlichkeiten und/oder Beleidigungen gegenüber anderen Personen erlolgt sofort der Verweis aus der Halle und alle Räumlichkeiten des HZO, einhergehend mit den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.