Hausordnung des Hundezentrum Ortenau

– nachfolgend HZO genannt –

Diese Hausordnung gilt sowohl für alle Gäste als auch Nutzer der Trainingshallen und allgemeinen Räumlichkeiten. Wir hoffen dadurch für jeden einen angenehmen Aufenthalt im Hundezentrum Ortenau zu ermöglichen.

1. Nutzung der Räumlichkeiten / Hallen

1.a
Alle Räumlichkeiten sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jeder Nutzer/Teilnehmer haftet gegenüber dem HZO für die von ihm verursachten Schäden, Beschädigungen sowie Verunreinigung der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen, sofern es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.Schäden, Beschädigungen sowie Verunreinigungen sind unverzüglich den Inhabern Kristin Kempf und José Martin zu melden.

1.b
Geräte und Einrichtungen der Hallen dürfen nur entsprechend ihrer Bestimmung sachgemäß genutzt und müssen pfleglich behandelt werden.

1.c
Das Anbringen von Werbung, Plakaten, das Auslegen von Prospekten oder Flyer etc. bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Genehmigung durch die Inhaber des HZO.

1.d
Getränke in Glasflaschen, offene Behälter sowie zum Verzehr mitgebrachte Lebensmittel jeglicher Art dürfen nicht mit in den Hallenbereich mitgenommen werden. Dies gilt auch für Kinder.

1.f
Das Betreten der Hallen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährigen ist das Betreten der Hallen nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiter/Trainer oder der Inhaber des HZO gestattet. Dieser hat als Erster die Hallen zu betreten und darf sie auch erst als Letzter wieder verlassen. Eltern haften vollumfänglich für ihre Kinder.

1.g
Die Hallen bzw. Trainingsfelder dürfen nur mit sauberem, für Kunstrasen geeigneten Schuhwerk betreten werden (keine Stollenschuhe).

2. Mitführen von Hunden

2.a
Hunde dürfen sich nur mit dem Hundeführer auf dem Platz bzw. in den Hallen aufhalten. Die Hunde sind im gesamten Innen- und Außenbereich des HZO sowie auf allen öffentlichen Straßen im Bereich des HZO an der Leine zu führen.

2.b
Das Markieren durch Hunde ist strengstens zu unterbinden und wird mit einer Reinigungsgebühr von 10,00 € geahndet. Sollte sich ein Hund in der Halle “lösen”, kann das HZO eine Reinigungsgebühr bzw. Pauschale von bis zu 20,00 € verlangen. Hinterlassenschaften der Hunde sind zu entfernen und die Stellen gründlich zu reinigen. Reinigungsmittel stehen in den Hallen zur Verfügung.
Um Verunreinigungen des Kunstrasens in den Hallen zu vermeiden, müssen läufige Hündinnen einen Schutz tragen. Hinterlassenschaften der Hunde im Außenbereich und an öffentlichen Gehwegen/Straßen müssen unverzüglich entfernt werden. Das Mitführen von Kotbeuteln setzen wir voraus. Jeder Besucher und Nutzer der Hallen hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

2.c
Tierschutz-relevantes Verhalten wird sofort geahndet und die betroffene Person wird sofort von allen Aktivitäten des HZO ausgeschlossen. Jeder Nutzer/Teilnehmer sowie Besucher ist angehalten, eine durch bellende Hunde verursachte, übermäßige Lärmbelästigung zu vermeiden. Es dürfen keine Hunde unkontrolliert in Fahrzeugen verbleiben (ganzjährig). In den Hallen gibt es ausreichend Stellmöglichkeiten für eine Stoffbox.

3. Sonstiges

3.a
In den Hallen und Räumlichkeiten des HZO ist das Rauchen generell untersagt. Jeder Nutzer/Teilnehmer ist angewiesen, sich an die gebuchte Trainingsdauer zu halten und nach Ablauf dieser Zeit die Trainingshalle sowie den Wartebereich zügig, aufgeräumt und sauber zu verlassen.
Jeder hat die Pflicht, auch den Außenbereich des HZO sauber zu halten. Abfälle, Papier, Zigarettenkippen usw. sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.

3.b
Das HZO übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände. Fundsachen sind im Sekretariat oder bei der Geschäftsführung des HZO abzugeben. Bei unsportlichem Benehmen oder Tätlichkeiten und/oder Beleidigungen gegenüber anderen Personen erfolgt sofort der Verweis aus den Hallen und allen Räumlichkeiten des HZO, einhergehend mit den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.

3.c
Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild: Wir weisen darauf hin, dass wir in unserem Hundezentrum Ortenau keine Texte, Fotos, Videos oder Musikdateien von unseren Kunden und/oder deren Begleitung aufnehmen oder anfertigen ohne ihre Zustimmung und in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter u.a.) hochladen bzw. dort verbreiten. Ihre Persönlichkeitsrechte werden von uns respektiert, ebenso selbstverständlich Ihr Recht am eigenen Bild. Wir übernehmen keine Haftung, wenn Dritte auf unserer Anlage derart verfahren, da wir dies nicht ausschließen können. In solch einem Fall haftet der Dritte Ihnen gegenüber, wenn er gegen Ihr Persönlichkeitsrecht und/oder Ihrem Recht am eigenen Bild verstößt.